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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.netzwerkpflanzensammlungen.de veröffentlichte Website der Initiative “Netzwerk Pflanzensammlungen”.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 01. September 2026 durchgeführt wurde.

Diese Website entspricht in weiten Teilen den oben genannten Anforderungen. Ausnahmen sind im Folgenden aufgeführt.

  • Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei einigen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, zum Teil liegt das Ausgangsdokument nicht mehr vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet.
  • Navigierbarkeit: Die Paginierungs-Elemente befinden sich nur unterhalb der Suchergebnisliste, sodass Tastaturnutzer erst über die Ergebnisliste hinwegnavigieren müssen, um die aktuelle Seite zu wechseln.
  • Videos in Gebärdensprache umfassen noch keine Informationen zur Handhabung des Webauftritts.

Wir arbeiten daran, die Website kontinuierlich zu verbessern und bemühen uns um die bestmögliche digitale barrierefreie Zugänglichkeit. Neuerungen auf der Website werden von vornherein barrierefrei umgesetzt, Dokumente wie PDFs sind barrierefrei oder die Inhalte werden im HTML-Format eingestellt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.08.2026 erstellt und zuletzt am 01.09.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .

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